Finanzierung

„Worte sind Luft.
—–Aber die Luft
wird zum Wind,
und der Wind

macht die Schiffe
segeln.“

                                      Arthut Koestler

 

Die Finanzierung für Erwachsene
Die Finanzierung ist – auf ärztliche Verordnung – Pflichtleistung der Krankenkasse. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind

  • SUVA (bei Betriebsunfällen)
  • Stiftungen
  • private Organisationen

Stimm- und Sprechschulungen müssen in der Regel privat bezahlt werden.

Verordnungsformular im pdf

Die Finanzierung für Kinder
Seit dem Sommer 2022 wird die Logopädie für Schulkinder in der privaten Praxis von der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) nur noch finanziert, wenn die Schullogopädin keine freien Kapazitäten mehr hat.

Von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) bezahlt werden hingegen die logopädischen Therapien für kleine Kinder bis zum Kindergarteneintritt und für Jugendliche vom 16. bis zum 20. Lebensjahr.


Therapien für Schulkinder können zusätzlich auf privater Basis abgerechnet werden.